UNSERE AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SWING Flugsportgeräte GmbH, An der Leiten 4, D-82290 Landsberied
1. Vertragsabschluß und Vertragsgrundlagen
1.1 Für dieses und alle Folgegeschäfte, d.h. Verträge, Lieferungen
und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen mit dem
Kunden gelten (spätestens mit Entgegennahme der Ware, insbesondere bei
telefonischer Bestellung) nur diese Bedingungen, nicht jedoch
anderslautende Bedingungen des Kunden, und zwar auch dann nicht, wenn
wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Abweichungen durch
Individualabreden bedürfen der Schriftform. Willenserklärungen von und
an bzw. Vereinbarungen mit Vertretern und/oder Mitarbeitern werden erst
durch schriftliche Bestätigung der Vertragspartner rechtswirksam. Der
Kunde ist an sein gegenüber der SWING Flugsportgeräte GmbH abgegebenes
Vertragsangebot 30 Tage ab Eingang der Willenserklärung bzw. bis zur
Vertragsannahme gebunden.
1.2 Sämtliche Angebote sind stets freibleibend, Verträge kommen nur
durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung nach Bestellung zustande.
Alle mündlichen, insbes. auch telefonische Neben- und Ergänzungsabreden,
auch solche über die Ausführung der Bestellung, bedürfen unserer
gesonderten schriftlichen Bestätigung. Unser Schweigen auf nachträgliche
Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung. Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ebenso die
Aufhebung dieser Schriftformerfordernis.
1.3 Die unseren Angeboten und Verträgen zugrundeliegenden Unterlagen,
beispielsweise Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Maße, Funktionen,
Gewichte und DIN-Normen, sowie sämtliche Prospektangaben und Angaben in
sonstigen Druckschriften sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Zusicherung
bestimmter Eigenschaften liegt nur dann vor, wenn eine entsprechende
Erklärung ausdrücklich erfolgt ist.
1.4 Zu Änderungen, die eine vertragsgemäße Funktionsfähigkeit unserer
Liefergegenstände durch Gewichts- oder Maßabweichungen bzw.
Farbabweichungen nicht beeinträchtigen, sind wir jederzeit berechtigt,
ohne dass dadurch der Vertragsinhalt im übrigen berührt wird. Der Käufer
kann hieraus keine Rechte ableiten.
1.5 SWING Flugsportgeräte GmbH behält sich das Eigentums- und
Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen
Angebotsunterlagen vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, sofern
der Auftrag nicht erteilt wird.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils zum
Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager
der SWING Flugsportgeräte GmbH. Als verbindliche Preise geltend die in
unseren für den jeweiligen Zeitraum gültigen Preislisten genannten
Preise. Preiserhöhungen werden nur wirksam, soweit die Lieferung der
Produkte später als drei Monate nach Vertragsabschluß erfolgt.
2.2 Eine etwaige Rabattgewährung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Rabattvereinbarung.
2.3 Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung, im Falle eines vom Kunden
verursachten Lieferverzugs zum Tag unserer Versandbereitschaft
ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 8
Tagen ab Rechnungsdatum. Werden Mahnungen notwendig, so berechnen wir
eine pauschale Mahngebühr von EURO 20,–.
Alle Zahlungen sind ausschließlich an die in der Rechnung angegebenen Konten zu richten.
2.4 Kommt der Kunde mit seinen Abnahme- oder Zahlungsverpflichtungen
oder mit seinen Verpflichtungen aus Ziffer 5 (Eigentumsvorbehalt) ganz
oder teilweise in Rückstand, stellt er seine Zahlungen ein oder wird
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Kunden gestellt, dann werden sämtliche andere Forderungen unsererseits
aus der laufenden Geschäftsverbindung zur Zahlung fällig, auch wenn
Wechsel oder Schecks mit späterer Fälligkeit laufen.
2.5 Entgegennahme von Wechseln ist grundsätzlich ausgeschlossen, gilt in
jedem Fall aber nur so lange als Kaufpreisstundung, als sich die
Verhältnisse des Kunden nicht verschlechtern. Wechselspesen sind sofort
zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlegung, Protesterhebung und/oder
Wechselrückleitung haften wir nicht. Die Annahme von Schecks erfolgt nur
erfüllungshalber. Auslandslieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse, oder
unwiderrufliches, bei unserer Bank zu erstellendes, bestätigtes und
spesenfreies Dokumentenakkreditiv. Eventuelle Wechsel-, Scheck- oder
Akkreditivkosten gehen zu Lasten des Käufers.
2.6 Bei Zahlungsverzug sind unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen
in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch in
Höhe von 8 % zu entrichten.
2.7 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts wegen von uns nicht anerkannter oder nicht
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
2.8 Wir sind berechtigt, Teillieferungen aus einem Gesamtauftrag gesondert zu fakturieren.
2.9 Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen zur Begleichung des
ältesten Schuldpostens zuzüglich Zinsen zu verwenden, auch wenn der
Kunde anderweitige Bestimmungen trifft. Der Kunde verzichtet insoweit
auf die Einrede der Verjährung.
2.10 Nehmen wir Waren aus Gründen zurück, die der Kunde zu vertreten
hat, so haben wir Anspruch auf Erstattung entgangenen Gewinns,
aufgewandter Kosten und einer angemessenen Wertminderung.
3. Gefahrenübergang und Versand
3.1 Die Lieferungen erfolgen nach Anweisungen des Käufers,
unversichert und für Rechnung und – auch wenn freie Lieferung vereinbart
ist – auf Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe der Waren an den
Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres
Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Wird der
Versand auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die von uns
nicht zu vertreten sind, verzögert, so tritt der Gefahrübergang bereits
mit der Anzeige der Versandbereitschaft ein.
3.2 Die Verpackungs- und Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Lieferung, Lieferzeit, Lieferpflichten, Abnahme
4.1 Die bestätigten Lieferfristen bzw. Liefertermine sind für uns
unverbindlich. Sie stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der
Ausführung, und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei
Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist.
4.2 Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Sind wir in Verzug, hat uns der Kunde zunächst schriftlich eine
angemessene Nachfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, zu
setzen. Nach Fristablauf darf er vom Vertrag nur insoweit zurücktreten,
als die Ware bis dahin nicht bereits abgesandt war. Bei Teilverzug darf
er vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn die teilweise Erfüllung für
ihn kein Interesse hat. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, Schadenersatzansprüche jedoch
nur nach Maßgabe von Ziff. 7.
4.4 Höhere Gewalt oder unvorhersehbare und von uns unverschuldete
Ereignisse, die eine Lieferung nachträglich wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, z. B. Streiks, Aussperrungen bei uns oder
Zulieferanten, nachträgliche Materialverknappungen, Betriebsstörungen,
behördliche Anordnungen, Import- und/oder Exportrestriktionen bzw.
-verbote oder fehlerhafte bzw. nicht termingerechte Selbstbelieferung
seitens unserer Zulieferanten berechtigen uns, nach Mitteilung des
Hindernisses an den Kunden die Lieferung um die Behinderungsdauer
zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann
die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener
Frist liefern wollen. Geben wir keine Erklärung ab, kann er
zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen,
Schadenersatzansprüche jedoch nur nach Maßgabe von Ziff. 7.
4.5 Wird der Versand oder die Anlieferung aus Gründen, die im
Risikobereich des Kunden liegen, verzögert, dann sind wir berechtigt,
nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen anderweitig über
den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener
verlängerter Frist zu beliefern oder vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.6 Der Kunde darf die Abnahme nicht verweigern, wenn ein etwaiger
Mangel die Gebrauchsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht wesentlich
beeinträchtigt und wir unsere Pflicht zur Mängelbeseitigung anerkennen.
Besteht ein Liefergegenstand aus mehreren selbständig nutzungsfähigen
Einheiten, dann darf, wenn lediglich ein Teil der Einheiten mit Mängeln
behaftet ist, die Abnahme hinsichtlich der übrigen Einheiten nicht
verweigert werden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen, aus Kontokorrent und etwaiger uns gegen
den Kunden – aus welchem Rechtsgrund auch immer – zustehender Ansprüche
auf Freistellung von auf Wunsch des Kunden übernommenen Haftungsrisiken
oder Verbindlichkeiten – z. B. aus Wechseln – werden uns die folgenden
Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben
werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %
übersteigt.
5.2 Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum. Verarbeitung
oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu
verpflichten. Erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung zusammen mit uns
nicht gehörenden Gegenständen, dann erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwerts unserer Ware zum
Fakturenwert oder mangels Fakturenwert zum Zeitwert der anderen
verarbeiteten Gegenstände. Für den Fall, dass unsere Ware mit anderen
Gegenständen vermischt oder verbunden wird, wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden anteilmäßig im Verhältnis
des Fakturenwertes unserer Waren zum Fakturenwert oder mangels
Fakturenwert zum Zeitwert der Hauptsache auf uns übergeht. Ware, an der
uns Eigentum oder Miteigentum zusteht, wird im folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet.
5.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er uns
gegenüber nicht im Verzug ist, seine Zahlungen nicht eingestellt hat und
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassungen
der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsleistungen, Forderungen aus
unerlaubter Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab,
Forderungen aus einer Verwertung von Vorbehaltswaren, an der uns
lediglich Miteigentum zusteht, jedoch nur anteilig in Höhe unseres
Miteigentumsanteils. Der Kunde ist bis auf weiteres widerruflich
ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung in
eigenem Namen einzuziehen. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Auf unser
Verlangen wird uns der Kunde die vollständigen Anschriften seiner
Schuldner mitteilen und diesen die Abtretung anzeigen.
5.4 Der Kunde wird die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt
unentgeltlich für uns verwahren, in ordnungsgemäßem Zustand halten und
in einem kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden Umfang auf seine Kosten
versichern. Für Schäden irgendwelcher Art an gelieferten Produkten
haftet bis zur vollständigen Bezahlung auch ohne Verschulden der Käufer.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, z.B. durch Pfändung, wird
der Kunde auf unser (Mit)-Eigentum hinweisen, dem Eingriff sofort
widersprechen und uns unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten von
Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter trägt der Kunde, sofern
sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Der Kunde ist
verpflichtet, uns Einblick in seine Bücher zu gewähren, soweit dies zur
Ausübung unserer Rechte sachdienlich ist.
5.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, sofort die Herausgabe der
Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden ein
Zurückbehaltungsrecht zustünde, die Geschäftsräume des Kunden zu
betreten, die Vorbehaltsware an uns zu nehmen und gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
Die Geltendmachung unserer Rechte, insbesondere eine Zurücknahme oder
Pfändung der Vorbehaltsware, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
5.6 SWING Flugsportgeräte GmbH ist berechtigt, nach angemessener Frist
über die Produkte, für die Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde,
anderweitig zu verfügen und bei Zahlung den Käufer mit angemessener
neuer Lieferfrist zu beliefern.
6. Haftung für Mängel
6.1 Der Kunde hat die empfangenen Waren unverzüglich nach Erhalt auf
Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen
und muss zur Vermeidung des Verlustes von Gewährleistungsansprüchen
erkennbare Mängel unverzüglich, längstens innerhalb einer Woche nach
Auslieferung, verdeckte Mängel nach Entdeckung, schriftlich rügen.
6.2 Wir haften für eine dem Stand der Technik entsprechende
Fehlerfreiheit der Gegenstände und übernehmen für die Dauer von 1 Jahr –
in den Fällen der §§ 475 Abs. 2 und 479 Abs. 1 BGB
(Verbrauchsgüterkauf) für die Dauer von 2 Jahren – nach Lieferung
folgende Verpflichtungen: Sind die Gegenstände fehler-/oder schadhaft,
so werden wir den Mangel kostenlos – ggf. unter Verwendung neuer
Ersatzteile – beseitigen oder nach unserer Wahl Ersatzlieferung
vornehmen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Schäden, die
infolge des Mangels an anderen Liefergegenständen entstehen sollten. Die
mangelhaften Gegenstände und Teile stehen uns zu. Der Kunde gewährt uns
zur etwaigen Mängelbeseitigung eine angemessene Zeit und Gelegenheit.
Verweigert der Kunde dies, sind wir von der Gewährleistung befreit.
Bei zweimaligen Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung auch
binnen einer vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist
kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.3 Mängelansprüche bestehen aber nicht, wenn Mängel auf unsachgemäßer
Benutzung, Bedienung oder Pflege bzw. mangelhafter Wartung oder auf
sonstigen gewaltsamen Einwirkungen beruhen, oder wenn Liefergegenstände
in ungeeigneter Umgebung aufbewahrt oder an Liefergegenständen zu
Reparatur- oder zu anderen Zwecken von Personen gearbeitet wurde, die
von uns nicht ausdrücklich schriftlich befugt waren.
6.4 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung oder
Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die
Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Nachlieferung
nachträglich an einen anderen Ort als unseren Geschäftsstandort gebracht
worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem
bestimmungsgemäßen Gebrauch. Durch Verhandlungen über Beanstandungen
verzichten wir nicht auf die Einrede nicht ordnungsgemäßer Mängelrüge.
6.5 Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
sind ausgeschlossen, soweit sich unsere Zusicherungen lediglich auf die
Vertragsgemäßheit unserer Lieferungen erstrecken. Im übrigen gilt Ziffer
7.
6.6 Der Kunde verpflichtet sich beim Erwerb eines Gleitschirmes,
Gurtzeuges oder Rettungsgerätes die mitgelieferte Bedienungsanleitung zu
beachten und Kontroll- und Einweisungsflug durch den Hersteller, oder
einen vom Hersteller anerkannten Dritten durchführen zu lassen.
7. Allgemeine Haftungsbegrenzung
7.1 Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei
Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten,
aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mängelfolgeschäden,
aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen sind
ausgeschlossen, auch soweit sie auf Handlungen der gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verwenderin beruhen. Dies gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
7.2 Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach wie folgt begrenzt: Der
Schadensersatz darf den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn
nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung
der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als
mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
Unabhängig davon sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den
Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teiles der jeweiligen
Lieferung beschränkt.
7.3 Im Falle einer Schadensersatzpflicht nach Ziff. 4.4 beschränkt sich
der an den Käufer zu leistende Schadensersatz auf den im Zeitpunkt des
Vertragsabschlußes vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 10 % des
Wertes desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der in Folge der
Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht
vertragsgemäß benutzt werden kann.
7.4 Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren innerhalb den Fristen
wie sie für die Mängelhaftung (Ziff. 6.2) geregelt sind, seit Kenntnis
des Kunden von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen.
7.5 Die persönliche Haftung unserer Organe und Angestellten, die als
unsere Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
7.6 Die SWING Flugsportgeräte GmbH übernimmt keine Haftung für die
Funktion und Sicherheit der Produkte. Es gelten die Gebrauchs- und
Wartungsanleitungen sowie die Garantiebedingungen von SWING
Flugsportgeräte GmbH.
Für Schäden, die sich aus der Benutzung der von uns gelieferten Ware,
auch an anderen Gegenständen ergeben, haftet SWING Flugsportgeräte GmbH
nicht.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Die Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem
geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung
von SWING Flugsportgeräte GmbH.
8.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung
der Einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher
Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
8.3 Erfüllungsort ist Sitz der SWING Flugsportgeräte GmbH.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheck- und
Wechselklagen ist Fürstenfeldbruck, sofern der Kunde Vollkaufmann ist
oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen
Wohn- oder Geschäftssitz nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt. Wir
sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen
8.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch
Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.
8.5 Machen wir stillschweigend keinen Gebrauch von uns zustehenden
Rechten, dann stellt dies keinen Verzicht auf solche Rechte dar.